Du hast eine Webseite, die du gerne neu gestaltet hättest? Du wolltest das gesamte Design neu machen, hast jetzt aber Bedenken wegen der Google Fonts Einbindung? Kein Grund zur Sorge, wir bei W3Becca liefern dir eine schöne Website mit korrekter Einbindung!
Aber lass mich dir zuerst erklären, was es mit dieser Einbindung der Schriftarten von Google – den Google-Fonts – auf sich hat.
Google-Fonts-Abmahnwelle macht Deutschland und Österreich nervös
Ich sag’s dir ganz ehrlich: Hätte mir jemand erzählt, dass wegen einer Google-Fonts-Einbindung einmal Tausende Unternehmer in Deutschland und Österreich zu schwitzen beginnen – Ich hätte es nicht geglaubt.
Seitdem das Münchner Landesgericht jedoch in einem Urteil die Verwendung von Google Schriftarten als einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte anerkannt hat, kommen immer mehr Unternehmer zum sprichwörtlichen Handkuss. Oder genauer gesagt zu einem Anwaltsschreiben inklusive Abmahnung.
Werden die Google Schriftarten nicht DSGVO-konform eingebunden, wird die IP-Adresse des Users unverschlüsselt an Google weitergegeben.
Obwohl Google in seinen Richtlinien immer wieder darauf verweist, dass sämtliche IP-Adressen anonymisiert werden, ist die unverschlüsselte Weiterleitung der IP-Adresse an ein „unsicheres Drittland“ wie die USA ein Problem. Zumindest ist es das jetzt für viele Unternehmen.
Seit diesem Urteil bekommen immer mehr Unternehmer Schreiben von einem Anwalt, der ein und dieselbe Mandantin „Eva“ vertritt. Diese scheint den ganzen Tag nichts anderes zu tun, als Webseiten anzusurfen, und sich dort die Einbindung der Google-Schriften anzusehen…
Die jeweiligen Unternehmen erhalten neben der Abmahnung, die Aufforderung 190 Euro – 100 Euro Schadenersatz + 90 Euro Anwaltskosten – zu zahlen. Für viele Unternehmer ein verschmerzlicher Betrag, den sie zahlen und dafür keine „Scherereien“ mehr haben.
Solltest du jetzt gänzlich auf die Verwendung von Google-Fonts verzichten?
Google-Fonts verwenden? Ja, aber richtig!
Keine Sorge, du musst deine Webseite wegen dieser Geschichte nicht sofort offline nehmen. Achte einfach darauf, dass du die von Google bereitgestellten Schriftarten richtig einbindest.
Die meisten Website-Inhaber haben bisher die Fonts dynamisch eingebunden und die Verwendung in die Datenschutzerklärung eingefügt. Das reicht zufolge des Münchner Urteils nun nicht mehr.
Darum lautet die Empfehlung: Bau deine Google Schriften lokal ein.
Wenn du die Fonts lokal einbindest, lädst du sie herunter und dann auf deinen eigenen Server wieder hoch. Damit gibt es keine Verbindung mehr zum Google Server, die Schriftart ist separat abgespeichert und die IP-Adresse wird nicht weitergeleitet.
Wie du die Google Fonts DSGVO-konform einbindest? Das verraten dir meine Kollegen von klickbeben – der Webagentur aus Innsbruck in diesem Blogbeitrag: https://www.klickbeben.com/google-fonts-in-divi-einbinden-einfach-dsgvo-konform/.
W3Becca schützt dich vor Abmahnwelle
Hast du keine Lust auf eine Abmahnung? Willst du trotzdem eine professionell wirkende und schöne Website mit Google-Schriften? Dann schau dich jetzt in meinem W3Becca Webshop um. Bei meinen Websites ist nämlich die lokale Google-Fonts-Einbindung bereits inkludiert.
Das bedeutet für dich: keine Abmahnung, kein Stress.
Alles Liebe
Deine W3Becca
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